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    Geschäftsbedingungen

    1. Anwendbarkeit

    Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, die von Varpo - Van Uden BV gemacht werden. (nachstehend "Verkäufer" genannt) an oder mit Dritten (nachstehend "Käufer" genannt) in Bezug auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch den Verkäufer an diese Dritten sowie in Bezug auf das Betreten der Verkaufs-, Vorführ- und Lagerräume des Verkäufers durch potenzielle Käufer. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen des Käufers wird vom Verkäufer ausdrücklich ausgeschlossen.

    2. Angebote

    Alle Angebote, auch die über den Preis, sind freibleibend: Der Verkäufer ist erst gebunden, wenn er die Bestellung schriftlich angenommen hat. Bei Angeboten ab Lager sind Zwischenverkäufe vorbehalten. Die Annahme von Bestellungen steht immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware.

    3. Preise

    Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Werk, Betriebsstätte, Werkstatt oder Lager und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls Verpackung. Die vom Verkäufer in den Druckerzeugnissen gemachten Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sie sind für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer ist berechtigt, nach dem Datum des Angebots oder der Auftragsbestätigung den vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren der zu liefernden Ware einseitig zu ändern, wobei der Käufer im Falle von Preiserhöhungen das Recht hat, die Aufträge zu stornieren, sofern dies vor Beginn einer Sonderanfertigung durch den Verkäufer oder vor der Lieferung und innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung an den Käufer erfolgt. Wenn eine Beratung oder eine Arbeit durchgeführt wird, die auf andere Weise angefordert wurde, ohne dass ein Auftrag vorliegt, behält sich der Verkäufer stets das Recht vor, diese Beratung und/oder Arbeit zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen. Gelieferte Muster und/oder Modelle werden stets in Rechnung gestellt. Sie werden jedoch in vollem Umfang gutgeschrieben, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung in unbeschädigtem Zustand frachtfrei zurückgesandt werden.

    4. Lieferzeiten

    Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen angegebenen Lieferzeiten sind nach bestem Wissen und Gewissen und nur annähernd angegeben. Der Käufer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass ihm Kosten entstehen, wenn der Verkäufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug bleibt, nachdem er innerhalb einer Frist von vier arbeitsfähigen Wochen gemahnt und in Verzug gesetzt wurde, es sei denn, der Verzug ist nicht auf den Verkäufer zurückzuführen. Wenn es dem Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, die bestellten Waren zu liefern, kann der Verkäufer den Kaufvertrag einseitig auflösen. Infolgedessen hat der Käufer niemals Anspruch auf eine Entschädigung, wenn dies auf höhere Gewalt seitens des Verkäufers zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten für den Verkäufer die Umstände, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie einer rechtzeitigen Lieferung der verkauften Waren entgegenstehen; insbesondere die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung an den Verkäufer durch seine(n) Lieferanten und Streiks gelten als höhere Gewalt. Die Lieferung der Waren an den Käufer erfolgt immer an die Adresse des Verkäufers. Wenn eine Lieferung an die Adresse des Käufers vereinbart wurde, erfolgt diese auf Risiko und Kosten des Käufers, es sei denn, es handelt sich um einen Verbraucherkauf im Sinne von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Verkäufer kann Transport- und Verwaltungskosten in Höhe von mindestens 15,00 € für Lieferungen mit einem Rechnungswert von weniger als 200,00 € in Rechnung stellen.

    5. Lieferung und Abruf

    Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, ohne dass eine Abruffrist festgelegt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, wenn innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags nicht alle Waren abgerufen sind, den Käufer aufzufordern, eine Frist zu setzen, innerhalb derer alle Waren abgerufen werden sollen. Die vom Käufer gesetzte Frist darf einen Zeitraum von zwei Monaten nicht überschreiten, gerechnet ab dem Tag, an dem der Käufer die Forderung des Verkäufers billigerweise hätte zur Kenntnis nehmen können. Der Käufer ist verpflichtet, der vorgenannten Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nachzukommen; unterlässt er dies, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf einer Frist, die der längsten Frist entspricht, die der Käufer zu setzen berechtigt gewesen wäre, die Ware auf Kosten des Käufers und, wenn die Gefahr der Ware noch beim Verkäufer liegt, auf Gefahr des Käufers einzulagern oder vom Kauf zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. Die gleichen Befugnisse stehen dem Verkäufer zu, wenn der Käufer trotz Fristsetzung die Frist nicht einhält.

    6. Menge

    Bei Versendung durch einen Dritten hat der Käufer die Anzahl der Packstücke beim Eintreffen sofort zu überprüfen und mit der auf dem Frachtbrief angegebenen Anzahl zu vergleichen. Eventuell festgestellte Unstimmigkeiten sind auf der Empfangsquittung zu vermerken, unbeschadet des Rechts des Käufers, die Sendung in ihrer Gesamtheit abzulehnen. Artikel, die speziell angefertigt werden müssen, werden unter der ausdrücklichen Bedingung geliefert, dass zehn Prozent (10%) mehr oder weniger in Anzahl, Menge oder Gewicht ohne Frage akzeptiert werden.

    7. Qualität und Kontrolle

    Wenn und soweit nicht ausdrücklich eine Beschaffenheit vereinbart ist, kann der Käufer nur eine Beschaffenheit beanspruchen, die in dem betreffenden Fall handelsüblich und üblich ist. Wenn und soweit vereinbart ist, dass die Beschaffenheit nach einem Muster zu bestimmen ist, wird dieses Muster zur Ermittlung der durchschnittlichen Menge der Ware herangezogen. Wenn und soweit hinsichtlich der Beschaffenheit vereinbart ist, dass diese einer Spezifikation entspricht und/oder die Lieferung nach Prüfung und/oder zur Zufriedenheit der Käufer, Auftraggeber und deren Bauleitung erfolgt, kann der Käufer hieraus nur dann Ansprüche herleiten, die über das hinausgehen, was an anderer Stelle in diesen Bedingungen vorgesehen ist, wenn und soweit diese weitergehenden Regelungen ausdrücklich vereinbart wurden und sich aus der Verpflichtung des Käufers zur Einhaltung von Spezifikationsvorgaben ergeben, deren Inhalt der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig schriftlich mitgeteilt hat, so dass der Verkäufer sie in seinem Angebot berücksichtigen konnte. Der Käufer hat das Recht, die Ware auf eigene Kosten zu prüfen. Der Käufer kann jedoch aus Beanstandungen wegen Mängeln an der Beschaffenheit der Ware, wie z.B. an der Qualität, den Maßen oder der Stückzahl pro Handelseinheit, nur dann Ansprüche gegen den Verkäufer herleiten, wenn die Ware nicht verarbeitet wurde und sofern der Käufer das Vorliegen solcher Beanstandungen anzeigt: a.) bei Lieferung frei Baustelle oder frei Land: innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware; b.) bei Lieferung frei Land oder frei Station: so schnell wie möglich nach Erhalt der Ware; c.) in allen anderen Fällen: vor dem Versand, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen. In den unter Buchstabe c genannten Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, auf Verlangen des Käufers und soweit dies vernünftigerweise von ihm verlangt werden kann, den Käufer rechtzeitig vor der Verladung über Ort und Zeit der Kontrolle zu unterrichten. Ist der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, hat der Käufer das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb von acht Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, Einwände zu erheben. Die vorstehenden Bestimmungen berühren nicht die Rechte des Käufers nach dem Gesetz im Falle von Mängeln, die bei einer handelsüblichen Untersuchung der betreffenden Ware oder - wenn und soweit eine Spezifikation vorliegt - wie in der Spezifikation beschrieben, nicht hätten entdeckt werden können. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten nur, wenn der Käufer dem Verkäufer seine Beanstandungen innerhalb einer angemessen kurzen Frist, nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte entdecken können, schriftlich mitteilt. Wenn der Käufer einen Anspruch gemäß den obigen Bestimmungen geltend machen kann, gibt ihm dies nicht das Recht, die Zahlungen auszusetzen, es sei denn, der Käufer kann sich direkt auf Artikel 236 Buchstabe c Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen.

    8. Zahlung

    Die Bezahlung der Waren (Gegenstände) durch den Käufer an den Verkäufer erfolgt in bar bei Lieferung. Wird eine Ware vom Verkäufer zugunsten des Käufers bestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine vom Verkäufer zu bestimmende Anzahlung zu verlangen, wenn er dies für wünschenswert hält. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, so beträgt diese grundsätzlich vierzehn Tage ab dem Rechnungsdatum, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vor der Lieferung eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, wenn er dazu Anlass sieht. Weigert sich der Käufer, eine solche Sicherheit zu leisten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz aufzulösen. Eine Aufrechnung ist nicht zulässig. Die Forderung auf Zahlung der Gegenleistung wird in jedem Fall fällig, wenn eine vereinbarte Rate nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt wird, wenn der Auftraggeber und/oder Käufer in Liquidation geht, einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn ein Antrag auf Konkurseröffnung gestellt wird, wenn die Güter oder Forderungen des Auftraggebers und/oder Käufers gepfändet werden und wenn der Auftraggeber und/oder Käufer stirbt, in Liquidation geht oder aufgelöst wird. Der Verkäufer darf die Zahlung nicht mit der Begründung zurückhalten, dass die Lieferung mangelhaft oder noch nicht vollständig ist, und er darf die Zahlung auch nicht ganz oder teilweise zurückhalten, wenn der Käufer berechtigt ist, aufgrund der nachstehenden Garantiebestimmungen den Ersatz eines Teils der Ware zu verlangen, es sei denn, der Käufer kann sich direkt auf Artikel 236 Buchstabe c Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung - dies gilt auch für vereinbarte Raten - ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug, und der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum zu berechnen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers. Neben dem Kaufpreis und den Zinsen ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer alle durch die Nichtzahlung verursachten gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zu verlangen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage des früheren Inkassotarifs der niederländischen Anwaltskammer mit einem Mindestbetrag von (€ 100) festgelegt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, wenn diese höher sind.

    9. Rücksendungen

    Rücksendungen werden ohne vorherige Rücksprache nicht angenommen. Die Annahme von Rücksendungen bedeutet nicht automatisch die Zustimmung des Verkäufers. Waren, die nicht zum normalen Lagerbestand gehören, Sonderbestellungen des Verkäufers, ganz oder teilweise verarbeitete Waren, beschädigte Waren und Waren, bei denen die Originalverpackung fehlt oder beschädigt ist, werden nicht zurückgenommen. Die Rücksendung von Waren (Artikeln) und/oder Verpackungen hat frachtfrei unter Angabe der Rechnungsnummer und/oder des Lieferdatums zu erfolgen. Der Käufer erhält eine Gutschrift für die vom Verkäufer akzeptierten Rücksendungen abzüglich mindestens zehn Prozent (10%) des Rechnungswerts für Verwaltungs- und Lagerkosten.

    10. Eigentumsvorbehalt

    Solange der Käufer dem Verkäufer keine vollständige Zahlung für einen Vertrag zwischen den Parteien geleistet hat, bleiben die gelieferten Waren, ob verarbeitet oder unverarbeitet, Eigentum des Verkäufers. Wenn der Käufer irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer aus dem Vertrag in Bezug auf die verkaufte Ware nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen (unabhängig davon, ob sie verarbeitet wurde oder nicht); in diesem Fall wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Schadensersatz, Gewinnausfall und Zinsen zu fordern. Wenn der Verkäufer Waren der gleichen Art geliefert hat und eine oder mehrere Rechnungen unbezahlt geblieben sind, gelten die beim Käufer noch vorhandenen Waren der gleichen Art als unbezahlt, es sei denn, der Käufer kann das Gegenteil beweisen. Wenn der Käufer nachgewiesen hat, dass ein Teil der vom Verkäufer gelieferten Waren tatsächlich bezahlt wurde, ist der Käufer verpflichtet, an der Begründung eines Pfandrechts gemäß Artikel 237 Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs mitzuwirken. Soweit erforderlich, erteilt der Käufer dem Verkäufer hiermit eine unwiderrufliche Vollmacht, in seinem Namen an dieser Verpfändungsurkunde mitzuwirken. Als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erteilt der Käufer dem Verkäufer hiermit eine unwiderrufliche Vollmacht, im Namen des Käufers an der Begründung eines Pfandrechts im Sinne von Artikel 239 Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf Forderungen mitzuwirken, die sich aus der Veräußerung der Waren oder aus irgendeinem anderen Grund, einschließlich des Beitritts, ergeben, sofern diese Forderungen aus einem gegenwärtig bestehenden Rechtsverhältnis resultieren. Wenn der Käufer die Rechte des Verkäufers, die sich aus den beiden vorstehenden Absätzen ergeben, auf irgendeine Weise vereitelt, verwirkt der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 455 € pro Tag, die ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention für jeden Tag, an dem diese Nichterfüllung andauert, sofort fällig ist. Wird die Ware vom Verkäufer gemäß diesem Artikel zurückgenommen, wird eine Wertminderung von mindestens zwanzig Prozent (20%) des Kaufpreises angenommen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Entschädigung für Demontage-, Fracht- und andere Kosten. Die gekauften Waren dürfen nur an den Verkäufer oder zu seinen Gunsten verkauft, verpfändet oder verpfändet werden. Der Käufer trägt jedoch das Risiko aller direkten oder indirekten Schäden, die durch ihn oder durch Dritte an den Waren verursacht werden können.

    11. Ansprüche

    Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Waren oder die Rechnung sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung bzw. dem Rechnungsdatum schriftlich beim Verkäufer eingehen. Beanstandungen der gelieferten Waren betreffen nicht die bereits gelieferten oder noch zu liefernden Waren. Die Einreichung von Reklamationen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Gelieferte Waren können innerhalb von acht Tagen nach dem Kauf umgetauscht werden, sofern der Käufer den Original-Kaufbeleg vorlegen kann und die Waren in ihrer Originalverpackung und in ihrem Originalzustand zum Umtausch angeboten werden. Waren, die mit einem Preisnachlass angeboten werden oder die der Verkäufer im Auftrag des Käufers speziell bestellt hat oder die in Produktion gegangen sind, können nicht umgetauscht werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Beanstandungen, die auf technisch unvermeidbaren Farb- und Eigenschaftsabweichungen der Ware beruhen. Im Übrigen erlischt das Reklamationsrecht nach der Verarbeitung der Waren.

    12. Garantien

    Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, alle Teile der Ware, die schadhaft werden, zum gleichen Zeitpunkt und zu den gleichen Bedingungen, wie sie vom Lieferwerk gegenüber dem Verkäufer festgelegt wurden, auszubessern oder zu ersetzen, sofern die Schadhaftigkeit auf Konstruktions- oder Materialfehlern beruht. Die ersetzten Teile sind dem Verkäufer sofort frachtfrei zuzusenden und gehen in dessen Eigentum über. Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Wartung zurückzuführen sind oder die nach Änderungen oder Reparaturen auftreten, die vom Kunden oder Käufer selbst oder von Dritten vorgenommen wurden, fallen nicht unter die Garantie. Die Garantie gilt nur, wenn der Auftraggeber oder Käufer alle seine (finanziellen und sonstigen) Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus einem Vertrag erfüllt hat, vorbehaltlich der Rechte auf Aussetzung, die dem Auftraggeber oder Käufer aufgrund des Gesetzes oder des Vertrags zustehen. Diese Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Käufer während der Garantiezeit von sich aus Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Diese Garantie geht nicht über die kostenlose Lieferung eines neuen Teils zum Ersatz des defekten Teils hinaus.

    13. Haftung

    Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, den unser Versicherer in dem betreffenden Fall gezahlt hat, zuzüglich eines Betrags auf unser eigenes Risiko. Der Verkäufer haftet niemals für den Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Anlagen und Waren verursacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor. Der Verkäufer haftet weder für die Richtigkeit der von ihm oder in seinem Namen erteilten Ratschläge noch garantiert er bestimmte Ergebnisse bei der Verwendung der gelieferten Waren. Der Verkäufer ist in keinem Fall zu einer höheren oder anderen Entschädigung als der Neulieferung verpflichtet, es sei denn, es wurde eine andere als die vom Käufer bestellte Ware geliefert und der Käufer konnte die tatsächliche Beschaffenheit der gelieferten Ware weder anhand ihres Aussehens noch anhand der Art der Verpackung oder Kennzeichnung erkennen. Sofern sich der Käufer nicht unmittelbar auf die Artikel 236 und 237 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beruft, ist der Käufer - außer in dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten Fall - verpflichtet, den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden freizustellen, die durch oder infolge der gelieferten Waren oder der Handlungen der Mitarbeiter des Verkäufers entstanden sind. Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, eine Entschädigung für Handelsverluste zu zahlen, unabhängig von der Ursache, einschließlich Verzögerungen bei der Fertigstellung der Arbeiten und/oder der verkauften Güter und Anlagen.

    14. Rechtsstreitigkeiten

    Für alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge gilt das niederländische Recht. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen eine angemessene Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Käufer und Verkäufer ermöglichen. Sofern Umstände eintreten, unter denen diese Bedingungen oder eine ihrer Bestimmungen zu unangemessenen Ergebnissen führen könnten, finden diese Bedingungen keine Anwendung, soweit die anderen Bedingungen anwendbar bleiben.